Das wohl fragwürdigste
Gerichtsurteile,
das es in einem angeblichen Rechtsstaat jemals gab und von dem die
Massenmedien bisher kaum zutreffend berichteten. Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat am 12.10.2005 (IV ZR 162/03) die intransparenten
Kostenklauseln in Kapital-Lebensversicherungs-
Verträgen zwar beanstandet, jedoch hat er nicht die erforderlichen
Konsequenzen daraus gezogen.
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 305c
Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen im Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem
äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der
Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht,
werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu
Lasten des Verwenders.
Damit wäre ein solcher Vertrag „schwebend unwirksam“ und müsste von
Beginn an aufgehoben werden. Das würde bedeuten, es werden alle
gezahlten Beiträge nebst Zinsen zurückerstattet.
Wie urteilt der BGH:
Aus diesem Urteil, sei nun die Konsequenz zu ziehen, dass die Konzerne
ihren Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung mindestens die Hälfte der
Beiträge zurückzahlen müssen...
Wie bitte?
Ein Trickbetrug mit rechtswidrigen Kostenklauseln wird
höchstrichterlich bestätigt – und „zur Strafe“ muss der Täter nur die
Hälfte seiner Beute zurückgeben? Hat man so etwas schon jemals gehört?
Und dabei handelt es sich auch noch um die Hälfte, die er ohnehin hätte
zurückgeben müssen! Das ergaunerte Vermögen wird ihm trotzdem fast
komplett zugesprochen!
Nichts
ist mehr sicher, auch nicht Ihre Lebensversicherung. Sorgen Sie vor,
Garantien gibt es nicht mehr, weder bei der Bank noch bei den
Versicherern. Sie brauchen sich nur die neuen
Geschäftsbedingen(AGB)
der Banken und Sparkassen in der BRD ab 01.11.09 anschauen
und sich zu fragen: "Wer ist
eigentlich die höhere Hand in diesen
Bedingungen?"
Sie haben diese
Bedingungen alle
anerkannt, so etwas wie, das habe ich nicht gewusst, gibt es nicht mehr.
Nehmen
wir mal an: Sie legen 1200¤ also 100 ¤ im Monat in
eine Riesterrente
an. Sie haben ein Kind, geb. nach 2007, staatl. Förderung
300,-¤. Ihre
Grundförderung, 154,-¤ = 454,-¤
Förderung, Das
ist nur ein Traum! mehr auf:Riesterzulage
?
Volker
Pispers erklärt die Riesterrente
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Die Versicherer sammeln
über
uns, ihren Kunden, Daten von denen wir so gut wie nichts
wissen und
sie auch nicht wollen dass wir es wissen!
§ 1 des
deutschen Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt:
Vereinbarungen
zwischen
miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen, Beschlüsse
von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte
Verhaltensweisen, die
eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken, sind verboten.
Wenn Ihre Versicherung in
dieser Liste hier steht,
müssen Sie davon ausgehen, dass alle anderen 468
GDV- Mitgliedsunternehmen in dieser Liste, auf Ihre Daten zugreifen
können.
Ich bitte Sie---------was hat das noch mit
Datenschutz zu tun....HIS Datei