Die Uniwagnis.- oder HIS-Datei |
|
Home | LV legaler Betrug? | Riester-Liste |
Schwarze-Liste |
Impressum |
Sie haben sich doch bestimmt schon des Öfteren gefragt, von wem werden wir eigentlich regiert?
Wenn Sie diese Seite gelesen
haben, wissen Sie es!
Immer
von denen, die sich ihre eigenen
Gesetze machen bzw. machen lassen können.
Es
gab mal Zeiten, in denen der Mensch im Mittelpunkt der
gesellschaftlichen Entwicklung
Der
Aufwand von Vielen, hat sich in den letzten Jahren erst einmal gelohnt.
Ein kleiner Schritt ist getan, aber noch ein großes Stück Arbeit liegt
noch vor uns: Die Versicherungsunternehmen müssen ab 1. April 2009 offen legen, warum sie mit einem Kunden, einen von diesem gewünschten Vertrag nicht abschließen. Ab diesem Datum wird die so genannte "schwarze Liste" der Versicherungswirtschaft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Datensammlung, auf die die Versicherungsunternehmen zugreifen können, ist stattlich: Mehr als neun Milliarden Einträge haben die Versicherer in ihrer Melde-Datei bereits zusammengetragen. Aber warum, fragen wir Sie, was hat sich damit geändert? "NICHTS"
Denn es nützt mir überhaupt nichts, zu wissen dass ich
dort drin stehe, der Fakt ist derselbe. Ich bekomme keinen
Versicherungsvertrag oder nur einen mit einer höheren Prämie und meine
Daten schwirren weiter zwischen verschiedenen Unternehmen hin und her.Wenn Ihre Versicherung in dieser öffentliche Liste des GDV steht, müssen Sie davon ausgehen, dass über 400 andere Versicherer auf Ihren gespeicherten Daten Zugriff haben. Diese HIS-Datei ist und bleibt gesetzeswidrig und gehört verboten, fertig - aus! Diese Vorgehensweise verstößt vor allem gegen das Kartell-Recht, (wie auch die Schufa der Banken übrigens) - da es sich um Informationen handelt die mehreren voneinander rechtlich unabhängigen Unternehmen zur Einsicht stehen. Dies ist Absprach in einem ganz perfiden
Spiel.
§ 1 des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt: Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten Aber:
Mit der
Gruppenfreistellungsverordnung Art. 249 EG-Vertrag für die
Versicherungswirtschaft werden bestimmte Vereinbarungen zwischen
Versicherungsunternehmen von dem in Artikel 81 EG-Vertrag festgelegten
Verbot wettbewerbswidriger Verhaltensweisen wieder freigestellt.
Jetzt
frage ich Sie, was soll das? Für wen ist die EU
in diesem Fall gut, für uns?
Es
gibt in Deutschland zurzeit noch kein Mittel um diese Methoden zu
verhindern,
auch wenn der GDV jetzt die HIS-Datei einer "Firma des privaten
Rechts" übertragen hat.
Aber eines kann man
machen. "Streichen Sie den besagten Passus im Antrag, bevor Sie
unterschreiben.
Wenn Sie ihn nicht finden, fragen Sie ihren Vertreter! Hier der Link von der Sie sich Ihre Eintragungen aus der His-Datei schicken lassen können. Einmal im Jahr ist dieser Service kostenlos. "Arvato Financial Solutions" |